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Schnäppchen-Angebote müssen ohne Zusatzkosten bezahlt werden können
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Ticket Infos


Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Internet-Anbieter nicht nur einen - kostenpflichtigen - Bezahlweg anbieten.

Mannheim, 20. Juli 2010. Urlaubszeit - Reisezeit. Zunehmend werden Reisen via Internet gebucht. Das geht schnell, einfach und ist häufig auch noch preisgünstig. Doch bisweilen haben die Online-Buchungen ihre Tücken. So gibt es immer wieder Versuche etwa von Fluggesellschaften, ihre Schnäppchen-Tickets, die oft für nur wenige Euro zu haben sind, durch zusätzliche Kostenpositionen "preislich aufzuwerten".

Im vorliegenden Fall hatte eine Fluggesellschaft nur Zahlmethoden angeboten, die mit Zusatzkosten verbunden waren, zum Beispiel Gebühren von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug für den Kauf per Kreditkarte.

Dieser Praxis hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.05.2010 (AZ: Xa ZR 68/09) einen Riegel vorgeschoben. Nach dem Spruch der Karlsruher Richter dürfen solche Zusatzgebühren etwa für Kreditkartenzahlungen oder Ähnliches dürften nur erhoben werden, wenn zugleich auch mindestens eine Bezahlmethode angeboten wird, die keine zusätzlichen Kosten verursacht.

Die Kunden, so die Begründung des BGH, müssen ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen können, ohne dass dafür eine extra Gebühr verlangt wird. Nach Ansicht des höchsten deutschen Zivilgerichts muss die Zahlung auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu erbringen sein.

Die Rechtstipps für Online-Händler und Verbraucher stellt Medienrechtler Michael Rohrlich im Auftrag von iclear zusammen. Weitergehende Infos und die genannten Gesetzestexte / Urteile im Volltext, soweit schon vorliegend, finden sich unter www.rechtssicher.info.

Diesen und weitere iclear-Rechtstipps für Online-Händler finden Sie unter https://www.iclear.de/index.php?id=158&L=0.

Über iclear (www.iclear.de):
iclear ist das einzige unabhängige Abrechnungssystem im deutschsprachigen Internet, das nach dem Treuhandprinzip arbeitet. Das System schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Handel und unterstützt die komfortable Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang. Seit Mitte 2008 arbeitet iclear eng mit der WestLB zusammen.

Mit dem iclear-Treuhandsystem können Käufer im Internet Waren einfach, bequem, sicher und ohne Zusatzkosten bezahlen. iclear vermittelt dabei zwischen den beteiligten Parteien und sorgt für eine transparente, für beide Seiten sichere Abwicklung. Es schafft so Vertrauen in den Online-Handel und in die Bezahlung per Internet.
Neben den banküblichen Bezahlwegen akzeptiert iclear auch die Abrechnung über Visa, Master Card und Online-Zahlverfahren wie giropay und sofortüberweisung. Bei entsprechender Marktakzeptanz werden weitere Zahlungsmöglichkeiten treuhänderisch abgewickelt. Aktuell können fast eine Million angemeldete iclear-Nutzer bei mehr als 5.000 angeschlossenen Internethändlern einkaufen. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim. Geschäftsführer der iclear GmbH sind Roman Eiber und Michael Sittek.

iclear
Michael Sittek
M2, 17
68161 Mannheim
0621 / 1234 69-60

www.iclear.de

Pressekontakt:
digit media
Herbert Grab
Schulberg 5
72124
Pliezhausen
h.grab@iclear.de
07127 57 07 10
http://digitmedia-online.de



Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Internet-Anbieter nicht nur einen - kostenpflichtigen - Bezahlweg anbieten.

Mannheim, 20. Juli 2010. Urlaubszeit - Reisezeit. Zunehmend werden Reisen via Internet gebucht. Das geht schnell, einfach und ist häufig auch noch preisgünstig. Doch bisweilen haben die Online-Buchungen ihre Tücken. So gibt es immer wieder Versuche etwa von Fluggesellschaften, ihre Schnäppchen-Tickets, die oft für nur wenige Euro zu haben sind, durch zusätzliche Kostenpositionen "preislich aufzuwerten".

Im vorliegenden Fall hatte eine Fluggesellschaft nur Zahlmethoden angeboten, die mit Zusatzkosten verbunden waren, zum Beispiel Gebühren von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug für den Kauf per Kreditkarte.

Dieser Praxis hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.05.2010 (AZ: Xa ZR 68/09) einen Riegel vorgeschoben. Nach dem Spruch der Karlsruher Richter dürfen solche Zusatzgebühren etwa für Kreditkartenzahlungen oder Ähnliches dürften nur erhoben werden, wenn zugleich auch mindestens eine Bezahlmethode angeboten wird, die keine zusätzlichen Kosten verursacht.

Die Kunden, so die Begründung des BGH, müssen ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen können, ohne dass dafür eine extra Gebühr verlangt wird. Nach Ansicht des höchsten deutschen Zivilgerichts muss die Zahlung auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu erbringen sein.

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Neben den banküblichen Bezahlwegen akzeptiert iclear auch die Abrechnung über Visa, Master Card und Online-Zahlverfahren wie giropay und sofortüberweisung. Bei entsprechender Marktakzeptanz werden weitere Zahlungsmöglichkeiten treuhänderisch abgewickelt. Aktuell können fast eine Million angemeldete iclear-Nutzer bei mehr als 5.000 angeschlossenen Internethändlern einkaufen. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim. Geschäftsführer der iclear GmbH sind Roman Eiber und Michael Sittek.

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