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NPL-Fonds & NPL
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Ticket Infos


Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise hat der Kreditausfall für Banken im Zuge erschwerter Kreditrückführungen der Kreditnehmer zugenommen.
Der dazu steigende Wettbewerbsdruck in Folge des weltweiten Globalisierungsprozesses in Verbindung mit einer geringen Eigenkapitalrendite zwingt deutsche Banken dazu, ihre Rentabilität zu steigern, gleichzeitig die finanziellen Risiken aber möglichst stark zu minimieren. Das deutsche Gesamtvolumen an diesen Krediten wird auf 5 bis 8 % des Gesamtkreditvolumens geschätzt. Die Transaktion von Non Performing Loans gewinnt daher an immenser Bedeutung und vor allem an Attraktivität für Käufer. Bei der Transaktion der NPL bieten sich verschiedene Möglichkeiten: der True Sale Erwerb, bei der die Vermögensposition des Verkäufers vollständig in den Besitz des Käufers übergeht oder der synthetische Erwerb, bei dem lediglich das Ausfallrisiko der NPL auf den Käufer übertragen wird. Bei Übertragung mittels True Sale Erwerb kann dies durch Abtretung oder durch Vertragsübernahme geschehen. Die Abtretung bietet den Vorteil, im Vergleich zur Übernahme nur einer Einigung des NPL-Verkäufers und des NPL-Käufers zu bedürfen, wohingegen die Übernahme einer Zustimmung des Kreditnehmers bedarf, welche die vorherige Zustimmung des Kreditnehmers unwirksam macht.
Bei der Ausgestaltung des Kaufvertrages muss neben der Art der Transaktion auch die Verteilung der damit verbundenen Risiken geklärt werden. Vertraglich geregelt werden sollten auch die Behandlung anfallender Zahlungen oder Verwertungserlöse bis zur endgültigen Übertragung des NPL-Portfolios, die Verwaltung dessen, die Zahlung der Umsatzsteuer, sowie Gewährleistungen und eventuelle Schadenersatzforderungen.
Der Erwerb der NPL-Portfolien erfolgt zumeist durch vorhergehendes Bietverfahren. Um einen angemessenen Preis für das Portfolio festzusetzen, geht dem Bietverfahren zumeist ein Due Diligence Verfahren voraus, das für Vollständigkeit der Akten garantiert, die alle nötigen Angaben zu Kreditforderung, Kreditnehmer und eventuellen Sicherheiten beinhalten. Das Bietverfahren erfolgt dabei in 2 Stufen. Im ersten Schritt werden dem Bieterkreis die nötigen Objektinformationen zur Verfügung gestellt, um die Abgabe einer Preisindikation zu ermöglichen. Entsprechend dieser Indikation verringert sich der Bieterkreis, der dann im zweiten Schritt Zugang zu einem Datenraum erhält, in dem sämtliche Informationen zugänglich sind, die der
Bieter zur Abwägung seiner Kaufentscheidung benötigt. Das Bietverfahren wird mit einem Letter of Intent oder einem bindenden Kaufpreisangebot abgeschlossen.
Das NPL-Team der Deutschen Gesellschaft für Grundbesitz AG berät in diesem Prozess seit Jahren erfolgreich Banken und andere Marktteilnehmer und hilft ihnen, das immense Potential dieses Verfahrens gewinnbringend zu nutzen.

Absender: DGG Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG
Karl-Tauchnitz-Str. 2
04107 Leipzig

Tel.: 0341/ 225 25 10
E-Mail: info@dgg-ag.de
www.dgg-ag.de

Veröffentlicht von >> Investment << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise hat der Kreditausfall für Banken im Zuge erschwerter Kreditrückführungen der Kreditnehmer zugenommen.
Der dazu steigende Wettbewerbsdruck in Folge des weltweiten Globalisierungsprozesses in Verbindung mit einer geringen Eigenkapitalrendite zwingt deutsche Banken dazu, ihre Rentabilität zu steigern, gleichzeitig die finanziellen Risiken aber möglichst stark zu minimieren. Das deutsche Gesamtvolumen an diesen Krediten wird auf 5 bis 8 % des Gesamtkreditvolumens geschätzt. Die Transaktion von Non Performing Loans gewinnt daher an immenser Bedeutung und vor allem an Attraktivität für Käufer. Bei der Transaktion der NPL bieten sich verschiedene Möglichkeiten: der True Sale Erwerb, bei der die Vermögensposition des Verkäufers vollständig in den Besitz des Käufers übergeht oder der synthetische Erwerb, bei dem lediglich das Ausfallrisiko der NPL auf den Käufer übertragen wird. Bei Übertragung mittels True Sale Erwerb kann dies durch Abtretung oder durch Vertragsübernahme geschehen. Die Abtretung bietet den Vorteil, im Vergleich zur Übernahme nur einer Einigung des NPL-Verkäufers und des NPL-Käufers zu bedürfen, wohingegen die Übernahme einer Zustimmung des Kreditnehmers bedarf, welche die vorherige Zustimmung des Kreditnehmers unwirksam macht.
Bei der Ausgestaltung des Kaufvertrages muss neben der Art der Transaktion auch die Verteilung der damit verbundenen Risiken geklärt werden. Vertraglich geregelt werden sollten auch die Behandlung anfallender Zahlungen oder Verwertungserlöse bis zur endgültigen Übertragung des NPL-Portfolios, die Verwaltung dessen, die Zahlung der Umsatzsteuer, sowie Gewährleistungen und eventuelle Schadenersatzforderungen.
Der Erwerb der NPL-Portfolien erfolgt zumeist durch vorhergehendes Bietverfahren. Um einen angemessenen Preis für das Portfolio festzusetzen, geht dem Bietverfahren zumeist ein Due Diligence Verfahren voraus, das für Vollständigkeit der Akten garantiert, die alle nötigen Angaben zu Kreditforderung, Kreditnehmer und eventuellen Sicherheiten beinhalten. Das Bietverfahren erfolgt dabei in 2 Stufen. Im ersten Schritt werden dem Bieterkreis die nötigen Objektinformationen zur Verfügung gestellt, um die Abgabe einer Preisindikation zu ermöglichen. Entsprechend dieser Indikation verringert sich der Bieterkreis, der dann im zweiten Schritt Zugang zu einem Datenraum erhält, in dem sämtliche Informationen zugänglich sind, die der
Bieter zur Abwägung seiner Kaufentscheidung benötigt. Das Bietverfahren wird mit einem Letter of Intent oder einem bindenden Kaufpreisangebot abgeschlossen.
Das NPL-Team der Deutschen Gesellschaft für Grundbesitz AG berät in diesem Prozess seit Jahren erfolgreich Banken und andere Marktteilnehmer und hilft ihnen, das immense Potential dieses Verfahrens gewinnbringend zu nutzen.

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