Tickets & Konzertkarten | News & Infos  T-K-E.de | Web-Links  T-K-E.de | Lexikon  T-K-E.de | Forum  T-K-E.de | Foto-Galerie  T-K-E.de | Kalender

 Tickets | Eintrittskarten | Konzertkarten | Karten  

Seiten-Suche:  
 Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de <- Startseite        Anmelden  oder   Einloggen            
Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Postkarten selbst gestalten
myTriPic - Echte Postkarten. Selbst gestalten. Direkt versenden.

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Who's Online
Zur Zeit sind 401 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Werbung

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Haupt - Menü
T-E-K.de - Services
· T-E-K.de - News
· T-E-K.de - Links
· T-E-K.de - Forum
· T-E-K.de - Foto-Galerie
· T-E-K.de - Lexikon
· T-E-K.de - Kalender
· T-E-K.de - Testberichte
· T-E-K.de - Seiten Suche
· T-E-K.de - Shopping Tipps

Redaktionelles
· Alle T-E-K.de News
· T-E-K.de Rubriken
· Top 5 bei T-E-K.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ T-E-K.de
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ T-E-K.de
· Account löschen

Interaktiv
· T-E-K.de Link senden
· T-E-K.de Event senden
· T-E-K.de Bild senden
· T-E-K.de Testbericht senden
· T-E-K.de Kleinanzeige senden
· T-E-K.de News mitteilen
· T-E-K.de Feedback geben
· T-E-K.de Kontakt-Formular
· T-E-K.de Seite weiterempfehlen

Community
· T-E-K.de Mitglieder
· T-E-K.de Gästebuch

Information
· T-E-K.de FAQ/ Hilfe
· T-E-K.de Impressum
· T-E-K.de AGB & Datenschutz

Marketing:
· T-E-K.de Statistiken
· Werbung auf T-E-K.de

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Terminkalender
Mai 2024
  1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Seiten - Infos
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten - Mitglieder!  Mitglieder:742
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  News!  News:21.543
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Links!  Links:52
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Kalender!  Events:50
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Lexikon!  Lexikon:1
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Testberichte!  Testberichte:0
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Galerie!  Galerie Bilder:4.013
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:5

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Web - Tipps
Gratisland.de Pheromone

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten - rund um Events!

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Steuerzahlungen hängen vom Wert des Präsents und der Zielgruppe ab

Geschrieben am Mittwoch, dem 03. Februar 2016 von Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de

Ticket Infos
PR-Gateway: Essen, 03. Februar 2016*****Kleine Geschenke erhalten bekanntlich die Freundschaft. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es vom Wert der Präsente und von der Zielgruppe abhängt, welche Steuerzahlungen in diesem Zusammenhang anfallen. Denn für Mitarbeiter gelten andere Regeln als für Geschäftspartner.

"Bei Geschenken an Geschäftspartner muss grundsätzlich der Empfänger eines Geschenks dessen Wert als Einnahme verbuchen und versteuern. Damit er sich aber nicht über zusätzliche Kosten ärgert, wenn Sie ihm beispielsweise einen guten Wein überreichen, können Sie als Geber diese Beträge in Form einer Pauschalsteuer übernehmen. Sie beträgt 30 Prozent aus dem Wert (beziehungsweise Kaufpreis) des Geschenks einschließlich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Bei Geschenken an den Ehepartner des Geschäftsfreundes wird dieser mittelbar zum Empfänger und das Ehepaar ist wie ein Empfänger anzusehen bzw. zu behandelt", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Steuerrechtliches Wahlrecht

Die Pauschalierung ist ein steuerrechtliches Wahlrecht. Das heißt, der Schenkende hat die Wahl, ob er das Geschenk, das nicht in Geld besteht, pauschal versteuern möchte oder nicht. Das Wahlrecht kann nur einmal im Kalenderjahr einheitlich für alle Geschenke ausgeübt werden.

Keine Pauschalsteuer

Wird das Wahlrecht gegen die Pauschalsteuer ausgeübt, muss der Beschenkte die Versteuerung des Geschenks selbst übernehmen. Dazu muss der Schenkende den Beschenkten den Preis des Geschenks nennen. Der Preis des Geschenks ist die Bemessungsgrundlage der Steuer, die dann der Beschenkte selbst abführt.

Unterrichtspflicht des Schenkenden

Der Schenkende ist verpflichtet, den Beschenkten davon zu unterrichten, ob bzw. dass er die Pauschalierung der Steuer für das Geschenk vorgenommen hat. Wenn er die Pauschalierung nicht vorgenommen hat, muss der Schenkende dem Beschenkten mitteilen, wie hoch der Preis des Geschenks war.

Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz weist darauf hin, dass Geschenke, deren Anschaffungspreis 10,00 EUR Nettowarenwert, also ohne MwSt., nicht übersteigt, wie z. B. Kugelschreiber oder USB-Sticks, sogenannte Streuartikel sind. Sie gelten nicht als geldwerter Vorteil oder als Zuwendung. Für sie fällt daher keine Pauschalsteuer an.

Geschenke an Geschäftspartner können Sie bis zu einem Betrag von 35,00 EUR (Nettowarenwert - ohne MwSt.) pro Jahr und Person als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Um den Steuerabzug sicher zu bekommen, müssen die Geschenke und die Empfänger zusätzlich in der Buchführung erfasst werden. In der Praxis reicht hierzu auch eine Liste, die an den Zahlungsbeleg geheftet wird. Entscheidend ist, dass jedem Beleg genau ein Empfänger zugeordnet wird.

Geschenke an Mitarbeiter

Die Kosten für Geschenke an Mitarbeiter können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden - egal in welcher Höhe. Trotzdem gilt auch bei Mitarbeitern: Teure Geschenke müssen versteuert werden. Steuerfrei bleiben "Aufmerksamkeiten" bis zu einem Wert von 60,00 EUR (inkl. MwSt.) pro Anlass, die für ein besonderes, persönliches Ereignis gegeben werden.

Beispiele:

-Geburtstagsgeschenk

-Hochzeitsgeschenk

-Geschenk zum Betriebszugehörigkeitsjubiläum

-Geschenk zur Geburt eines Kindes

-der Wert der Sachzuwendung darf maximal 60,00 EUR (inkl. MwSt.) betragen

-die Sachzuwendung wird dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses übergeben. Die 60,00 EUR sind also keine Monatsgrenze, die ausgeschöpft werden kann. Liegt kein besonderes persönliches Ereignis vor, kann auch keine Sachzuwendung steuerfrei erfolgen. Es ist aber durchaus möglich, dass mehrmals pro Monat eine Sachzuwendung von maximal 60,00 EUR Steuer- und beitragsfrei gewährt werden kann (z.B. Arbeitnehmer hat Geburtstag und sein Kind hat Schulanfang im gleichen Monat)

-Gutscheine, die auf maximal 60,00 EUR ausgestellt sind, werden wie Sachzuwendungen behandelt. Der Gutschein darf aber nur zum Bezug von Sachwerten berechtigen.

-Ist der Sachbezug oder der Gutschein mehr als 60,00 EUR wert, so ist die Zuwendung in vollem Umfang Steuer- und beitragspflichtig.

Es handelt sich damit um eine Freigrenze! Geldzuwendungen sind immer Steuer- und beitragspflichtig.

Wenn der Wert des Geschenks diesen Betrag übersteigt, muss der Mitarbeiter das Geschenk -analog zu seinem Arbeitslohn - mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Natürlich kann das Unternehmen für seine Mitarbeiter (wie auch für seine Geschäftspartner) die Pauschalsteuer übernehmen.

Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz warnt: "Aufmerksamkeiten in Form von Geld gelten immer als steuerpflichtiger Arbeitslohn - unabhängig von deren Höhe, also auch, wenn sie unter 60,00 EUR liegen. Unabhängig davon dürfen Sie Ihren Mitarbeitern jeden Monat eine Steuer- und sozialversicherungsfreie Sachzuwendung von bis zu 44,00 EUR (inkl. MwSt.) zukommen lassen. Diese kann auch in Form eines Gutscheins erfolgen. Durch die geänderte Rechtsprechung ist dies nunmehr auch einfacher geregelt. So haben sich in der Praxis Tankgutscheine durchgesetzt."

Sie müssen sich entscheiden...

Nach § 37b EStG können Sie einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahrs gewährten Geschenke, die nicht in Geld bestehen, mit dem Pauschalsteuersatz von 30% abgelten. Die Sachzuwendungen bleiben dann beim Empfänger außer Ansatz. Dabei ist es zulässig, für Geschenke an Dritte und an eigene Arbeitnehmer das Wahlrecht jeweils gesondert anzuwenden.

Die Regelung gilt für alle Geschenke, unabhängig davon, ob sie den Wert von 35,00 EUR pro Wirtschaftsjahr überschreiten und ein Betriebsausgabenabzug ausscheidet, oder ob bei Unterschreiten der Grenze der Betriebsausgabenabzug möglich ist.

Das Bundesfinanzministerium hat seine Auffassung zu diesem Komplex noch einmal präzisiert und damit auch vier Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aus jüngster Zeit berücksichtigt. Die neuen Anweisungen des Ministeriums gelten seit Mai 2015 verbindlich für alle Finanzämter in Deutschland.

"Auf Geschenke, deren Anschaffungswert 10,00 EUR nicht übersteigt - inklusive MwSt. -, müssen Unternehmen keine Steuern zahlen. Hier schafft das Bundesfinanzministerium mit seinem Erlass Klarheit. Aber Achtung: Kostet die Flasche Wein 11,00 EUR, müssen Unternehmen die Pauschalsteuer von 30% auf den vollen Betrag entrichten, wenn der Kunde dafür keine Steuern zahlen soll", warnt Steuerberaterin Bettina M. Rau- Franz.

Geschenke an ausländische Geschäftspartner

Wer Geschäftspartner aus dem Ausland zu Events einlädt oder sie beschenkt, muss keine Pauschalsteuer darauf zahlen (BFH, Az. VI R 57/11).

Preisausschreiben und Verlosungen

Strittig war bisher auch, was für Preisausschreiben und Verlosungen gilt. Auch hier hat das Bundesfinanzministerium nun klar gestellt: Weil der Empfänger solche Gewinne nicht versteuern muss, müssen folglich auch Unternehmen, die Preise verlosen, keine Pauschalsteuer darauf zahlen.

Stadionbesuch: Vergnügen oder Arbeit?

Und was gilt, wenn ein Unternehmen einen Kunden zum Beispiel zum Spiel von Borussia Dortmund einlädt und ein Mitarbeiter mitkommen darf (oder soll), der den Kunden betreut? Die Frage ist: Hat der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter damit ein Geschenk gemacht? Oder zählt das als Teil der Arbeit?

Der Bundesfinanzhof hat aber entschieden:

Wenn Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers Kunden betreuen, erfolgt der Stadionbesuch aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse (Az. VI R 78/12). Und dann ist das kein Geschenk an den Mitarbeiter im Sinne des § 37b EStG. Das heißt: Das Unternehmen muss auf den Wert der Eintrittskarte ins Stadion nicht pauschal 30% an den Staat zahlen.

"Steuern können zurückerstattet werden. Und das sogar rückwirkend. Die neuen Grundsätze gelten auch für alle noch offenen Fälle, also auch dann, wenn frühere Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Sie können also prüfen, ob Sie in dieser Zeit Streuartikel oder Geschenke an ausländische Geschäftspartner versteuert haben. Wenn ja, können Sie beim Finanzamt eine Zurückerstattung einfordern", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Wen die Regelung betrifft:

Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die aus betrieblichem Anlass Geschenke oder Sachzuwendungen gewähren, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Die Geschenke müssen also in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Geschäfts- bzw. Vertragsverhältnis stehen. Zuwendungen zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses fallen damit beispielsweise nicht unter die Regelung.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Essen, 03. Februar 2016*****Kleine Geschenke erhalten bekanntlich die Freundschaft. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es vom Wert der Präsente und von der Zielgruppe abhängt, welche Steuerzahlungen in diesem Zusammenhang anfallen. Denn für Mitarbeiter gelten andere Regeln als für Geschäftspartner.

"Bei Geschenken an Geschäftspartner muss grundsätzlich der Empfänger eines Geschenks dessen Wert als Einnahme verbuchen und versteuern. Damit er sich aber nicht über zusätzliche Kosten ärgert, wenn Sie ihm beispielsweise einen guten Wein überreichen, können Sie als Geber diese Beträge in Form einer Pauschalsteuer übernehmen. Sie beträgt 30 Prozent aus dem Wert (beziehungsweise Kaufpreis) des Geschenks einschließlich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Bei Geschenken an den Ehepartner des Geschäftsfreundes wird dieser mittelbar zum Empfänger und das Ehepaar ist wie ein Empfänger anzusehen bzw. zu behandelt", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Steuerrechtliches Wahlrecht

Die Pauschalierung ist ein steuerrechtliches Wahlrecht. Das heißt, der Schenkende hat die Wahl, ob er das Geschenk, das nicht in Geld besteht, pauschal versteuern möchte oder nicht. Das Wahlrecht kann nur einmal im Kalenderjahr einheitlich für alle Geschenke ausgeübt werden.

Keine Pauschalsteuer

Wird das Wahlrecht gegen die Pauschalsteuer ausgeübt, muss der Beschenkte die Versteuerung des Geschenks selbst übernehmen. Dazu muss der Schenkende den Beschenkten den Preis des Geschenks nennen. Der Preis des Geschenks ist die Bemessungsgrundlage der Steuer, die dann der Beschenkte selbst abführt.

Unterrichtspflicht des Schenkenden

Der Schenkende ist verpflichtet, den Beschenkten davon zu unterrichten, ob bzw. dass er die Pauschalierung der Steuer für das Geschenk vorgenommen hat. Wenn er die Pauschalierung nicht vorgenommen hat, muss der Schenkende dem Beschenkten mitteilen, wie hoch der Preis des Geschenks war.

Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz weist darauf hin, dass Geschenke, deren Anschaffungspreis 10,00 EUR Nettowarenwert, also ohne MwSt., nicht übersteigt, wie z. B. Kugelschreiber oder USB-Sticks, sogenannte Streuartikel sind. Sie gelten nicht als geldwerter Vorteil oder als Zuwendung. Für sie fällt daher keine Pauschalsteuer an.

Geschenke an Geschäftspartner können Sie bis zu einem Betrag von 35,00 EUR (Nettowarenwert - ohne MwSt.) pro Jahr und Person als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Um den Steuerabzug sicher zu bekommen, müssen die Geschenke und die Empfänger zusätzlich in der Buchführung erfasst werden. In der Praxis reicht hierzu auch eine Liste, die an den Zahlungsbeleg geheftet wird. Entscheidend ist, dass jedem Beleg genau ein Empfänger zugeordnet wird.

Geschenke an Mitarbeiter

Die Kosten für Geschenke an Mitarbeiter können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden - egal in welcher Höhe. Trotzdem gilt auch bei Mitarbeitern: Teure Geschenke müssen versteuert werden. Steuerfrei bleiben "Aufmerksamkeiten" bis zu einem Wert von 60,00 EUR (inkl. MwSt.) pro Anlass, die für ein besonderes, persönliches Ereignis gegeben werden.

Beispiele:

-Geburtstagsgeschenk

-Hochzeitsgeschenk

-Geschenk zum Betriebszugehörigkeitsjubiläum

-Geschenk zur Geburt eines Kindes

-der Wert der Sachzuwendung darf maximal 60,00 EUR (inkl. MwSt.) betragen

-die Sachzuwendung wird dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses übergeben. Die 60,00 EUR sind also keine Monatsgrenze, die ausgeschöpft werden kann. Liegt kein besonderes persönliches Ereignis vor, kann auch keine Sachzuwendung steuerfrei erfolgen. Es ist aber durchaus möglich, dass mehrmals pro Monat eine Sachzuwendung von maximal 60,00 EUR Steuer- und beitragsfrei gewährt werden kann (z.B. Arbeitnehmer hat Geburtstag und sein Kind hat Schulanfang im gleichen Monat)

-Gutscheine, die auf maximal 60,00 EUR ausgestellt sind, werden wie Sachzuwendungen behandelt. Der Gutschein darf aber nur zum Bezug von Sachwerten berechtigen.

-Ist der Sachbezug oder der Gutschein mehr als 60,00 EUR wert, so ist die Zuwendung in vollem Umfang Steuer- und beitragspflichtig.

Es handelt sich damit um eine Freigrenze! Geldzuwendungen sind immer Steuer- und beitragspflichtig.

Wenn der Wert des Geschenks diesen Betrag übersteigt, muss der Mitarbeiter das Geschenk -analog zu seinem Arbeitslohn - mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Natürlich kann das Unternehmen für seine Mitarbeiter (wie auch für seine Geschäftspartner) die Pauschalsteuer übernehmen.

Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz warnt: "Aufmerksamkeiten in Form von Geld gelten immer als steuerpflichtiger Arbeitslohn - unabhängig von deren Höhe, also auch, wenn sie unter 60,00 EUR liegen. Unabhängig davon dürfen Sie Ihren Mitarbeitern jeden Monat eine Steuer- und sozialversicherungsfreie Sachzuwendung von bis zu 44,00 EUR (inkl. MwSt.) zukommen lassen. Diese kann auch in Form eines Gutscheins erfolgen. Durch die geänderte Rechtsprechung ist dies nunmehr auch einfacher geregelt. So haben sich in der Praxis Tankgutscheine durchgesetzt."

Sie müssen sich entscheiden...

Nach § 37b EStG können Sie einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahrs gewährten Geschenke, die nicht in Geld bestehen, mit dem Pauschalsteuersatz von 30% abgelten. Die Sachzuwendungen bleiben dann beim Empfänger außer Ansatz. Dabei ist es zulässig, für Geschenke an Dritte und an eigene Arbeitnehmer das Wahlrecht jeweils gesondert anzuwenden.

Die Regelung gilt für alle Geschenke, unabhängig davon, ob sie den Wert von 35,00 EUR pro Wirtschaftsjahr überschreiten und ein Betriebsausgabenabzug ausscheidet, oder ob bei Unterschreiten der Grenze der Betriebsausgabenabzug möglich ist.

Das Bundesfinanzministerium hat seine Auffassung zu diesem Komplex noch einmal präzisiert und damit auch vier Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aus jüngster Zeit berücksichtigt. Die neuen Anweisungen des Ministeriums gelten seit Mai 2015 verbindlich für alle Finanzämter in Deutschland.

"Auf Geschenke, deren Anschaffungswert 10,00 EUR nicht übersteigt - inklusive MwSt. -, müssen Unternehmen keine Steuern zahlen. Hier schafft das Bundesfinanzministerium mit seinem Erlass Klarheit. Aber Achtung: Kostet die Flasche Wein 11,00 EUR, müssen Unternehmen die Pauschalsteuer von 30% auf den vollen Betrag entrichten, wenn der Kunde dafür keine Steuern zahlen soll", warnt Steuerberaterin Bettina M. Rau- Franz.

Geschenke an ausländische Geschäftspartner

Wer Geschäftspartner aus dem Ausland zu Events einlädt oder sie beschenkt, muss keine Pauschalsteuer darauf zahlen (BFH, Az. VI R 57/11).

Preisausschreiben und Verlosungen

Strittig war bisher auch, was für Preisausschreiben und Verlosungen gilt. Auch hier hat das Bundesfinanzministerium nun klar gestellt: Weil der Empfänger solche Gewinne nicht versteuern muss, müssen folglich auch Unternehmen, die Preise verlosen, keine Pauschalsteuer darauf zahlen.

Stadionbesuch: Vergnügen oder Arbeit?

Und was gilt, wenn ein Unternehmen einen Kunden zum Beispiel zum Spiel von Borussia Dortmund einlädt und ein Mitarbeiter mitkommen darf (oder soll), der den Kunden betreut? Die Frage ist: Hat der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter damit ein Geschenk gemacht? Oder zählt das als Teil der Arbeit?

Der Bundesfinanzhof hat aber entschieden:

Wenn Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers Kunden betreuen, erfolgt der Stadionbesuch aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse (Az. VI R 78/12). Und dann ist das kein Geschenk an den Mitarbeiter im Sinne des § 37b EStG. Das heißt: Das Unternehmen muss auf den Wert der Eintrittskarte ins Stadion nicht pauschal 30% an den Staat zahlen.

"Steuern können zurückerstattet werden. Und das sogar rückwirkend. Die neuen Grundsätze gelten auch für alle noch offenen Fälle, also auch dann, wenn frühere Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Sie können also prüfen, ob Sie in dieser Zeit Streuartikel oder Geschenke an ausländische Geschäftspartner versteuert haben. Wenn ja, können Sie beim Finanzamt eine Zurückerstattung einfordern", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Wen die Regelung betrifft:

Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die aus betrieblichem Anlass Geschenke oder Sachzuwendungen gewähren, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Die Geschenke müssen also in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Geschäfts- bzw. Vertragsverhältnis stehen. Zuwendungen zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses fallen damit beispielsweise nicht unter die Regelung.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Steuerzahlungen hängen vom Wert des Präsents und der Zielgruppe ab" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

Guns N' Roses: November Rain (GunsNRosesVEVO)

Guns N' Roses: November Rain (GunsNRosesVEVO)
Shakira: Waka Waka (Esto es Africa) (Cancion Oficia ...

Shakira: Waka Waka (Esto es Africa) (Cancion Oficia ...
Deichkind: Leider Geil / Official Video

Deichkind: Leider Geil / Official Video

Alle Web-Video-Links bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de: Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

Rosarium-Sangerhausen-Sachsen-Anhalt-1209 ...

Berlin-Botanischer-Garten-110925-DSC_0243 ...

Dresden-Orchideen-Ausstellung-120331-DSC_ ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de: Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de Foto - Galerie

Diese Lexikon-Einträge bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

 Event
Ein Event [ɪːˈvent] (dt. Ereignis, von lat. eventus) ist: - ein Fest - eine Veranstaltung - ein Ereignis zu Kommunikationszwecken, siehe Eventmarketing - ein geologisches Ereignis, siehe Eventstratigraphie - eine Form der Steuerung des Programmflusses in Computerprogrammen, siehe Ereignis (Programmierung) - eine Thrash Metal-Band, siehe Event (Band) - eine meist über einige Monate laufende und dabei serienübergreifende Comic-Geschichte, siehe Event (Comic) - eine wasserd ...

Diese Web-Links bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

· Kostenloses & Gutscheine (3)
Links sortieren nach: Titel (A\D) Datum (A\D) Bewertung (A\D) Popularität (A\D)

  Kostenlos News, Infos & Tipps auf kostenlos-247.de
Beschreibung: Portal mit aktuellen News, Infos & Tipps rund um's Thema Kostenloses!
Hinzugefügt am: 16.10.2011 Besucher: 824 Link bewerten Kategorie: Kostenloses & Gutscheine

 HEKTICKET.de
Beschreibung: HEKTICKET.de ist einer der größten unabhängigen Full Service Ticketprovider Deutschlands. Das bundesweite Angebot umfasst Tickets zu jährlich über 250.000 Musik-, Sport-, und Kultur-Events. Der Grund für diese große Auswahl ist, dass HEKTICKET.de für alle relevanten Computer-Ticket-Systeme (CTS-Eventim, TicketOnline, ARTICKET, Ticketmaster) eine Verkaufsberechtigung besitzt!
Hinzugefügt am: 13.10.2011 Besucher: 1258 Link bewerten Kategorie: Ticket - Anbieter

 Konzertkasse
Beschreibung: Konzertkasse bietet Eintrittskarten aus allen Bereichen der Unterhaltung: Ob Rock / Pop, Festivals, Shows, Musicals, Theater, Sport, Comedy und anderen Events - aus täglich über 10.000 Veranstaltungen - bundesweit! Außerdem ist es im Vergleich einer der günstigsten Onlineshops, hier zahlen die Kunden keine Extra-Aufschläge bei den Tickets - vergleichen Sie selbst!
Schnelle und zuverlässige Bestellabwicklungen durch geschultes Beratungspersonal garantieren eine hohe Kundenzufriedenheit! Keine automatischen Buchungsprozesse, aus mehreren Ticketsystemen werden die besten Plätze ausgesucht!
Hinzugefügt am: 13.10.2011 Besucher: 1273 Link bewerten Kategorie: Ticket - Anbieter

 Mario Barth auf tickets-247.de
Beschreibung: Mario Barth (* 1. November 1972 in Berlin) ist ein deutscher Komiker, der sich in seinen Programmen hauptsächlich mit der zwischenmenschlichen Beziehung von Mann und Frau beschäftigt.
Am 12. Juli 2008 stellte Barth den Weltrekord als „Live-Comedian mit den meisten Zuschauern“ auf, indem er vor 70.000 Zuschauern im Olympiastadion Berlin auftrat. Bislang lag der Rekord bei 15.900 Comedy-Besuchern bei einer Show des US-Komikers Chris Rock in London. Zu dem Auftritt veröffentlichte er auch seine Single Mensch Berlin, die er zusammen mit Paul Kuhn aufgenommen hatte. Im September 2008 erschien die DVD Die Weltrekord-Show: Männer sind primitiv, aber glücklich!, die den kompletten Auftritt im Olympiastadion beinhaltet!
Hinzugefügt am: 16.10.2011 Besucher: 922 Link bewerten Kategorie: Comedians

 Ticketmaster
Beschreibung: Ticketmaster ist Weltmarktführer im Ticketing und bietet Tickets und Karten für Konzerte, Sport, Theater, Comedy und andere Events!
Hinzugefügt am: 13.10.2011 Besucher: 1053 Link bewerten Kategorie: Ticket - Anbieter

 Udo Lindenberg auf tickets-247.de
Beschreibung: Udo Lindenberg (* 17. Mai 1946 in Gronau (Westf.); vollständiger Name Udo Gerhard Lindenberg) ist ein deutscher Rockmusiker, Schriftsteller und Kunstmaler.
Am 13. Januar 2011 hatte das Musical „Hinterm Horizont“ mit Liedern Lindenbergs in Berlin im Theater am Potsdamer Platz Premiere. Der Handlung liegt die Liebesgeschichte zwischen ihm und dem besungenen „Mädchen aus Ostberlin“ zugrunde!
Hinzugefügt am: 16.10.2011 Besucher: 952 Link bewerten Kategorie: Bands & Sänger

 Worldticketshop
Beschreibung: Worldticketshop ist ein privates Unternehmen, das Eintrittskarten für alle großen Musik- und Sportveranstaltungen weltweit kauft und verkauft. Nachdem wir viele Jahre selbst als Ticketbroker erfolgreich waren, haben wir im letzten Jahr unser Geschäftsmodel auf einen "Ticketmarktplatz" geändert, wo die verschiedensten Händler (und demnächst Konsumenten) ihre Tickets anbieten können, wodurch wir eine sehr grosse Angebotsbreite anbieten!
Hinzugefügt am: 13.10.2011 Besucher: 1243 Link bewerten Kategorie: Ticket - Anbieter

Diese Forum-Threads bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

 Rammstein Stadiontour (Otto76, 14.06.2020)

 Seit Jahren eine feste Größe in Berlin (Hans-Peter, 01.03.2018)

 Klitschko und sein nächster Kampf? (Erwin3, 20.11.2016)

 Fotografische Nähe – die ihn das Leben kostete (Aaron1, 05.09.2015)

 Silvester 2014 (DaveD, 04.01.2015)

 Räumlichkeiten für Ausstellung? (Dogday, 30.04.2014)

 Falco-Ausstellung in Berlin (HildeBL, 10.04.2013)

 Beste Handy-App für den Ticket-Kauf (Heinz-int, 07.12.2015)

 Sehr zu empfehlen: Tutanchamun Ausstellung! (KlausFM, 21.12.2013)

Diese Forum-Posts bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

  Und solche Leute dürfen auch Wählen gehen. Für genau diese Typen steht auf Pizzakartons „Vor Verzehr Folie entfernen.“ Immer daran denken, lieber ein Stück Stoff im Gesicht als einen Zettel am g ... (Dora39, 11.04.2021)

  Die Bundesliga ist zwar wieder aktuell, aber eben vor leeren Rängen. Hätte bei einem Rammsteinkonzert wenig Sinn, zumindest aus meiner Sicht. Also hat man logischerweise die Tour aufs kommenden ... (HannesW, 14.06.2020)

  Ich wäre da nicht so optimistisch. Solange es keine Bundesliga gibt, wird auch sonst nichts anderes in irgendwelchen Stadien stattfinden. Ich hätte nie gedacht, dass unsere Regierung mit solch e ... (Dora39, 16.05.2020)

  Stellen sie sich einmal vor in St. Petersburg würde jemand in die Eremitage einbrechen. Erstens ist es zwecklos es zu versuchen und zweiten würde niemand auf so eine Idee kommen. Selbst Auslände ... (Dora39, 17.02.2020)

  Am letzten Samstag, 28.10., zeigte der MDR den Schwergewichtskampf Tom Schwarz gegen Ilja Mezencev. Es war der erste Kampf von Tom Schwarz nach seiner Niederlage gegen Tyson Fury. Konnte Ilja ... (Otto76, 25.10.2019)

  Das Meisterschaftsspiel vor einer Woche in Leipzig ging 0:0 aus, wobei optisch gesehen die Bayern mehr Chancen hatten. Wobei man nicht weiß wie Trainer Ralf Rangnick seine Leute eingestellt hat. ... (DaveD, 25.05.2019)

  Es wird sich wirklich lohnen. Zum Einen sind die hier gezeigten Bilder sonst in US-Museen und diese Museen sind über das ganze Land verstreut. Zum Anderen sind das werke die man aus Filme ode ... (Dora39, 13.03.2019)

  Man was war nur für ein Spiel. Vorausgesagt wurde ein hohes Ergebnis da beide eine miserable Defense hätten. Und mit 13 : 3 gewannen die New England Patriots gegen Los Angeles Rams. Ein Spiel m ... (Ortwin59, 09.02.2019)

  Die Finalisten stehen fest. In der Nacht vom 3. zum 4. Februar findet im Mercedes-Benz Stadium in Atlanta das Finale zum 53. Superbowl statt. Die Los Angeles Rams (NFC) gegen die New England P ... (Otto76, 24.01.2019)

  Vielleicht soll der Film auch eine erzieherische Funktion haben? Oder sollen sie etwa zeigen das Freddie Mercury das Kokain kiloweise verbraucht hat? Oder sich die Callboys in Kompaniestärke bes ... (Erwin3, 07.12.2018)

Diese News bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

 Warum Geben den Unterschied macht (PR-Gateway, 03.05.2024)
Systemische Wechselwirkungen von Geben und Nehmen

Autor: Reinhard F. Leiter, Executive Coach München



Stellen wir uns vor, jeder Mitarbeiter ist ein Instrument in einem Orchester. Dirigent ist die Führungskraft. Klingt einfach? Weit gefehlt! Denn in der Realität der Unternehmenswelt gleicht das Zusammenspiel oft einem wilden Durcheinander. Erfolgreiche Führungspersönlichkeiten wissen: Um Harmonie zu schaffen, braucht es mehr als Taktgefühl. Es braucht ein tiefes Vers ...

 Wasserspaß 2.0: em² KanuSegelTestival - Segel setzen, Neues erleben! (PR-Gateway, 30.04.2024)


Der Frühling ist da und es ist Zeit, das Wasser neu zu erobern! em² lädt DICH zu einem absolut einzigartigen Event ein, das den Segelsport völlig auf den Kopf stellt. Beim em² KanuSegelTestival kannst du die Faszination des Segelns in einer völlig neuen Form erleben - ob als Segelprofi oder Paddelneuling, wir haben etwas Spannendes für jeden Wassersportfan.



Ingo Müller, der Mastermind hinter em², hat mit seinem Team eine revolutionäre Segeltechnologie für Kanus ent ...

 ACHEMA 2024 wird internationaler denn je (PR-Gateway, 29.04.2024)


Gut einen Monat bevor die ACHEMA 2024 am 10. Juni eröffnet wird, ist eines schon jetzt klar: Mit einem Anteil von mehr als 60 Prozent internationaler Aussteller wird die diesjährige Leitmesse der globalen Prozessindustrie die internationalste ACHEMA aller Zeiten werden. Ein vielfältiges Begleitprogramm namhafter Partner wartet auf Teilnehmer aus 130 Ländern.



Vom 10. bis zum 14. Juni 2024 werden 2.800 Aussteller aus mehr als 50 Nationen auf dem Frankfurter Messegelä ...

 Public Relations (PR) Manager (PR-Gateway, 24.04.2024)
Was macht ein erfahrener Public Relations Manager (PR-Manager) wie Daniel Görs?

Ein Public Relations Manager (PR-Manager) wie Daniel Görs ist für die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung von Public-Relations-Strategien und -Aktivitäten verantwortlich, um das Image und die Reputation eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Person zu pflegen und zu fördern.



...

 Software-Plattform ebnet Weg für KI und maschinelles Lernen (PR-Gateway, 16.04.2024)
Plattformökonomie als Basis für Business Intelligence (BI)

Das COSCOM ECO-System garantiert eine Plattformökonomie als Basis für Business Intelligence (BI).



Vermehrt interessieren sich Unternehmen dafür, auf Basis ihrer Fertigungsinformationen Optimierungspotenziale in der Produktionsplanung und -steuerung zu heben. Maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz (KI) kann aber nur dann wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden, wenn alle relevanten Daten im Zugriff ...

 Revolution im Coaching: Miriam Reischl führt/baut die ''8 Lebenssäulen'' ein (PR-Gateway, 10.04.2024)
In einem innovativen Ansatz zur Lebensverbesserung bietet Miriam Reischl kostenfreie Erstberatungen an, um Menschen auf ihrem Weg zur Selbstverwirklichung - "Der Chefkoch Ihres Lebensbuffets" zu werden zu unterstützen.

In einer Welt, die sich durch unzählige Ratgeber, Selbsthilfebücher und Online-Kurse zum Thema Selbstverbesserung und Lebensführung kaum noch navigieren lässt, bringt Miriam Reischl, eine anerkannte Expertin im Bereich Lebenscoaching, frischen Wind in die Branche.
< ...

 Neue SDR-Lösung von Cybereason und Observe vereint SIEM und XDR (PR-Gateway, 09.04.2024)


Cybereason, führender Anbieter von zukunftsweisenden Cyber-Sicherheitslösungen, stellt seine neue SIEM Detection and Response (SDR) Lösung vor. Die SDR SaaS-Lösung adressiert die Herausforderungen veralteter SIEM (Security Information and Event Management) Architekturen und erhöht die Effizienz im Security Operations Center (SOC), indem sie Daten über den gesamten digitalen Fußabdruck eines Unternehmens automatisiert erfasst und aufbereitet.



SDR ermöglicht die Kons ...

 MOBIKO investiert weiter in den Ausbau seiner Mobilitätsplattform (PR-Gateway, 03.04.2024)
Erfolgreiche Wachstumsfinanzierungsrunde zur Weiterentwicklung von MOBIKO als Plattform für betriebliche Mobilitätslösungen

Das Green Mobility Start-Up MOBIKO, Marktführer im Bereich Mobilitätsbudgets, schließt erfolgreich eine neue Finanzierungsrunde mit bestehenden Investoren ab. Ziel ist es, dem wachsenden Marktbedarf an Mobilitätsbudgets gerecht zu werden und nachhaltige sowie emissionsarme Unternehmensmobilität zu fördern, indem MOBIKO als Plattform für betriebliche Mobilitätslös ...

 Galileo Group ist jetzt SAP Silber Partner (PR-Gateway, 26.03.2024)


München, 26. März 2024 - Die Galileo Group AG, ein führender deutscher Softwareanbieter sowohl für schlüsselfertige Integrationen von SAP-zentrischen IT-Factories als auch für Release-, Change- und Transport-Management für SAP®-Lösungen, ist seit kurzem Mitglied des SAP PartnerEdge Programms für Softwareentwicklung. Im Zuge dessen wurde die Galileo Group als SAP Silber Partner Build zertifiziert.



Der Münchner Softwareanbieter hat erfolgreich am SAP PartnerEdge Pro ...

 FPV-Fliegen, Teamevents aus der Drohnenperspektive (PR-Gateway, 15.03.2024)
FPV bezeichnet das Flugerlebnis mit einer Videobrille, an die das Signal aus der Drohnenkamera live übertragen wird.

Der Begriff FPV (First Person View) stammt ursprünglich aus der Online-Spielewelt und beschreibt die Sicht aus dem Blickwinkel der Spielfigur. Diese Technik kann man auch zum Steuern einer Drohne nutzen. Mithilfe einer Videobrille oder einem Monitor, die*der das Livebild einer Drohnen-Kamera zeigt, wird man direkt ins Cockpit der Drohne versetzt und steuert nun aus der ...

Werbung bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de:





Steuerzahlungen hängen vom Wert des Präsents und der Zielgruppe ab

 
Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Video Tipp @ Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Werbung

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Ticket Infos
· Weitere News von Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Ticket Infos:
Neu: Das Preissteigerungsblog auf Tarife.de


Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Werbung

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch alle 2 Stunden aktualisiert.

Tickets | Eintrittskarten | Konzertkarten | Karten - rund um Events / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung Steuerzahlungen hängen vom Wert des Präsents und der Zielgruppe ab